Das Sondervermögen für Länder und Kommunen als Hebel zur Umsetzung des Brandenburger Klimaplans
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bietet die historische Chance, den Wandel in Brandenburg hin zu einem resilienten, zukunftsfähigen und klimaneutralen Bundesland strategisch zu gestalten. Es wurde geschaffen, um Investitionsstaus zu überwinden, die öffentliche Infrastruktur zu modernisieren und Brandenburg für die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte fit zu machen.
Dies kann nur gelingen, wenn die aktuell absehbaren Folgen des globalen Wandels explizit berücksichtigt werden. Der Wissenschaftliche Klimabeirat Brandenburg (WKB) betont, dass die beiden Zielbereiche – Klimaneutralität und Infrastrukturentwicklung – bei künftigen Investitionen gleichberechtigt und komplementär behandelt werden sollten. Die Planung von Investitionen in zukunftsfähige Infrastrukturen sollte unabdingbar die mittelfristig zu erwartenden klimatischen Änderungen antizipieren, sowohl zugunsten der generellen Planungssicherheit als auch der Minimierung zukünftig erforderlicher aufwändiger Reparaturmaßnahmen.
Investitionen aus dem Sondervermögen sollten zwei zentrale Anforderungen erfüllen: Sie sind so zu gestalten, dass sie mit den Klimaneutralitätszielen bis 2045 vereinbar sind und zugleich den zu erwartenden Klimaextremen in den kommenden Jahrzehnten standhalten. Dabei sind Klimaschutz und eine unbürokratische Umsetzung von Infrastrukturmodernisierung kein Widerspruch. Brandenburg hat auf seinem Weg zur Klimaneutralität bereits Beachtliches erreicht. Jetzt gilt es die erzielten Erfolge systematisch zu vertiefen und weiterzuentwickeln. Für die zielgerichtete Verwendung der Mittel des Sondervermögens empfiehlt der WKB Instrumente, die mit geringem Bürokratieaufwand umgesetzt werden können. Ein CO₂-Verrechnungspreis kann als Steuerungsinstrument dienen, um die volkswirtschaftlichen Kosten von Emissionen in die Planung einzubeziehen und klimafreundliche Optionen objektiv wirtschaftlich zu bewerten. Positivlisten ermöglichen eine eindeutige Priorisierung emissionsarmer Technologien und Verfahren. Zweckgebundene pauschalierte Zuweisungen stellen sicher, dass ein fester Anteil finanzieller Mittel verbindlich für Klimaschutz eingesetzt wird.
Die gemeinsam zwischen dem Land Brandenburg und den Kommunalen Spitzenverbänden festgelegten Schwerpunktbereiche – Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Bildung und Gesundheit – lassen sich direkt mit den Handlungsfeldern des Brandenburger Klimaplans verknüpfen. Im Bereich der Wasserwirtschaft sollten Trinkwasser-, Abwasser- und Bewässerungsinfrastrukturen stabilisiert und klimaresilient gemacht werden, insbesondere durch die Modernisierung bestehender Versorgungsnetze, die Reaktivierung dezentraler Stauhaltungen und Bewässerungssysteme sowie die Wiedervernässung von Mooren zur Stärkung des regionalen Wasserhaushalts. Für die Energie- und Wärmeinfrastruktur sind Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energie- und Wärmenetze prioritär. Im Verkehrssektor stehen die Elektrifizierung von ÖPNV, Logistik und privater Mobilität sowie die Förderung intermodaler Mobilitätsangebote und der Ausbau von Radverkehrsnetzen im Fokus. Ergänzend gilt es, Bildungs- und Gesundheitsinfrastrukturen nach Energieeffizienz- und Hitzeschutzkriterien zu modernisieren und mit erneuerbarer Wärme- und Energieversorgung auszustatten.
Die konsequente Ausrichtung dieser Maßnahmen an Klimaschutz und -anpassung stärkt die Wirksamkeit der Investitionen aus dem Sondervermögen und ermöglicht eine vorausschauende Planung über Legislaturperioden hinweg. So kann das Sondervermögen zu einem zentralen Instrument nachhaltiger Strukturpolitik werden und Klimaschutz, Wirtschaftskraft und Planbarkeit miteinander verbinden.
